Traktat
über die Rechte
Von Ayatollah Montaseri Ghom-Iran, Mai 2005 Bemerkung des Übersetzers:
Dieses Dokument stellt ein Novum in der islamischen 1- Die Grundrechte
des Menschen sind nicht das Ergebnis spezifischer gesellschaftlicher Solche Art Rechte wurzeln nicht in der Gesetzgebung oder im Willen der Regierungen, sondern in der Natur des Menschen; sie zählen zu den Evidenzen der praktischen Vernunft, und der Standpunkt von "SCHARIAT" ihnen gegenüber ist wegweisend. Das (Menschen-) Recht in seiner Objektivität und Wirklichkeit steht außerhalb jedweder Festsetzung und Geltung von Gesetzen (SCHARIAT). 2- Es wird derjenige als gerecht erwähnt, welcher bei der Gesetzgebung dem Wohl und der Verderbnis (von Menschen) Rechnung trägt. Die Außerachtlassung von Wohl und Verderbnis bei der Gesetzgebung wird von Gott als Ungerechtigkeit angesehen, dessen Reich damit nicht berührt ist, weshalb die Leute der Gerechtigkeit die göttliche gesetzesordnung eine gerechte Ordnung zu nennen pflegen. Dem göttlichen Glauben Folge zu leisten, ist vom Aspekt der Glaubens- und Meinungsfreiheit gesehen, ein Recht, vom Standpunkt der praktischen Folgen aber eine "vernünftige Pflicht".
4- (Es steht geschrieben),
dass der Wertvollste unter Euch für Gott der tugendhafteste ist. Aber
wertmäßige religiöse Einschätzung hat keinen Einfluß
auf gesellschaftliche Rechte; alle Menschen genießen, unabhängig
von Grad ihrer Frömmigkeit und Tugendhaftigkeit, gleiche Rechte. 5- Sollte die religiöse Überzeugung den Boden bilden, woraus die Rechte des Menschen erwachsen, so müsste die Stärke oder Schwäche dieser Überzeugungen für die Stärke oder Schwäche dieser Rechte maßgeblich sein. Aber man kann mit Gewissheit sagen, dass es nicht so ist und dass die Stärke und Schwäche des rechten Glaubens bei den Menschen nur ihre geistige Bewertung bei Gott zur Folge hat. 6- Da die Vernunft und das Denken das Wesen des Menschen bestimmen, sind die Gedankenfreiheit und die Freiheit der Meinungsäußerung unantastbare Rechte aller Menschen, und alle Menschen haben das Recht, frei über verschiedene konfessionelle, politische und gesellschaftliche Probleme und Sachverhalte zu denken und sich zu äußern. In gewissem Sinne kann man behaupten, dass die Rechte der Meinungs- und Redefreiheit zu den wichtigsten Rechten der Menschen gehören. Die Verletzung dieser Rechte ist das schlimmste Unrecht, welches man den Menschen antun kann. 7- Jeder Mensch hat das Recht ,seine Meinung, richtig oder aber falsch, zu äußern, aber er hat kein Recht, die Gedanken und Überzeugungen anderer, vor allem das, was für sie heilig ist, zu beschimpfen, zu verdrehen oder zu diffamieren. Aber die Konvertierung bzw. die Änderung von Gedanken und Überzeugungen kann als solche und für sich genommen nicht Strafen nach sich ziehen, es sei denn sie verstösst als strafbare Handlung gegen irgendwelche Rechtstitel. Demnach ist die Freiheit des Gedankens und der Überzeugung, die Freiheit ihrer Änderung und ihrer Äußerung, oder die Freiheit, über die Gedanken und Überzeugnungen anderer sich Informationen zu verschaffen, mit keinem strafbaren Titel wie Renegatentum, Verderbnis, Blasphemie, falscher Anschuldigung, u.ä.m. in Verbindung zu bringen. 8- Das Recht, gegen die Entrechtung (auch: Entbehrung) zu kämpfen, ist ein Recht auf Gerechtigkeit und Vervollkommnung, welches im Wesen des Menschen verankert ist. Alle Argumente zugunsten der Ablehnung von Duldung von Ungerechtigkeit und des Kampfes gegen die Tyrannen, sowie die gesamten Grundsätze im Bereich " des Abratens vom Schlechten" verweisen nachdrücklich auf dieses Recht. 9- Es besteht die Möglichkeit, dass ein durchaus tugendhafter, frommer Mensch zur Macht steigt aber unbewusst und sogar mit Wohlwollen ihrem Einfluß unterliegt und zur Diktatur im Regieren hingetrieben wird, wie Seine Hohheit Imam Ali sagt: Wer die Macht ausübt, der wird zum Hochmut neigen. Was bedeutet, dass derjenige, welcher in den Besitz der Macht gelangt, zur Selbstherrlichkeit und Tyrranei verführt wird. So liegt der beste und wirksamste Weg, dem Missbrauch am Recht und im Namen des Rechts einen Riegel in den äußeren Mechanismen vorzuschieben. Diese sind : 10- Wenn die Menschen
in ihrem Besitz und Eigentum freigestellt sind, so sind sie konsequenterweise
auch freigestellt in der Bestimmung ihres eigenen Geschicks, denn Willensfreiheit
bei der Selbstbestimmung gilt als Ursache....(so) ist die Ansicht keiner
Person oder keiner Generation außer der des Unfehlbaren (gemeint
ist der abwesende 12. Imam der Schiiten) kein rationaler oder SCHARIAT-mäßiger
Beweis. Die Menschen haben das Recht, zu jeder Zeit für die Verwaltung
ihrer öffentlichen Angelegenheiten in einem legitimen Rahmen mit
demjenigen einen Bund einzugehen, welcher die erforderlichen Voraussetzungen
aufbringt. |